Fahrschule Koß - Komm in die Gänge!

Mofaschein

Mindestalter: 15
Eingeschlossene Klassen: keine

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein, §4 (1) 1. FeV.

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Telefon: 02272 / 814 04
E-Mail: fahrschule-koss(at)web.de

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Graf-Salm-Straße 38
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